Gewerkschaft - was ist das?

Was ist eine Gewerkschaft?

Eine Gewerkschaft ist eine Organisation von Arbeitnehmern*innen. Da es für einen allein schwierig ist, seine Interessen durchzusetzen, unterstützen Gewerkschaften ihre Mitglieder. Um ihre Forderungen durchzusetzen, benutzen sie z. B. den organisierten Streik als Druckmittel. Ihr Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern, die Einkommen der Arbeitnehmer*innen zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Tarifverhandlungen und Tarifverträge

Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Diese können in Tarifverhandlungen entweder mit Arbeitgeberverbänden oder direkt mit Arbeitgebern als Haustarifverträge abgeschlossen werden. Sie regeln die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen. Festgeschrieben sind zum Beispiel Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen. Rechtsverbindlich gelten Tarifverträge nur für Gewerkschaftsmitglieder in tarifgebundenen Firmen.

Der sogenannte Rahmen- oder Manteltarifvertrag regelt Arbeitszeiten, Zuschläge, Urlaub, Entgeltfortzahlung, vermögenswirksame Leistungen und Ähnliches. Er hat in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren.

Ein Entgelttarifvertrag wird meist für kürzere Zeit abgeschlossen. Er wird vereinbart, um einheitliche Arbeitsbedingungen und Regelungen zum Entgelt zu schaffen. Zusätzlich gibt es zahlreiche Verträge mit Sonderregelungen, zum Beispiel zur Qualifizierung oder zur Altersteilzeit.

Die IG BAU

ist die fünftgrößte Einzelgewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Der Bundesvorsitzende der IG BAU ist seit 2013 Robert Feiger.

Die IG BAU entstand am 1. Januar 1996 durch Fusion der IG Bau-Steine-Erden (IG BSE) und der Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft (GGLF).

Ihrer Satzung nach ist die IG BAU zuständig für folgende Wirtschafts- und Verwaltungszweige:

Baugewerbe, Baustoffindustrie, Abfallentsorgung und Recycling, Land- und Forstwirtschaft, Gebäudereinigung und-management sowie Umwelt- und Naturschutz. Sie vertritt damit Arbeitnehmer*innen, die zum Beispiel als Bauarbeiter*innen, Maler und Lackierer*innen, Glaser*innen, Dachdecker*innen, Gerüstbauer*innen, Gebäudereiniger*innen, Gärtner*innen, Garten- und Landschaftsbauer*innen, Florist*innen, Forstarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen, die in Zementwerken oder Landschaftsschutzverbänden tätig sind.

Der Bundesvorstand

Die Bundesvorstandsverwaltung hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Der Bundesvorstand besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern sowie Vorstandsbereichen. Diese vertreten die IG BAU nach innen und außen. In Berlin und Brüssel unterhält sie politische Verbindungsbüros. Die IG BAU hat zwölf Regionen und 56 Bezirksverbände.

Die Satzung

Satzung

Die Aufgaben und Ziele der IG BAU beschreibt die Satzung. In ihr sind auch alle Fragen um die Mitgliedschaft, den Beitrag und Leistungen geregelt. Genau so wichtig: sie beschreibt, wie man sich als Mitglied an den Entscheidungen in der IG BAU beteiligen kann.